Eric hat geschrieben:Klar ist letzten Endes dein Ermessen als Betreiber ausschlaggebend, was hier im Forum stehen bleibt. Ich würde in dem Punkt allerdings nicht allzu viel darauf wetten, dass ein Richter das zwangsläufig auch so "locker" sieht wie du. Aber dass ist ja dann eben dein Problem.Kolinatan hat geschrieben:Lieber Eric,
danke für die Ausführungen. Aus meiner Sich findet in diesem Thema keine entsprechende Verherrlichung statt. Leider gibt es für diesen Begriff in Verbindung mit Betäubungsmitteln keine Legaldefinition in den Rechtstexten. Daher werde ich nach meinem eigenen Ermessen eingreifen. Bisher sehe ich aber nicht, inwieweit dieses Thema nicht besprochen werden dürfte.
Es wurde schon darauf hingewiesen, aber ich zitiere ebenfalls aus dem BtMG §29, Abs. 1, Punkt 12:(http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html)(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ...
12.
öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind,
Warum klagt man nicht den Urheber des Threads an? Wenn ich auf Facebook öffentlich schreibe, dass Heroin die tollste der Sache der Welt ist, stellt ja auch niemand Haftbefehl gegen den Gründer und Besitzer von Facebook. Auf der Facebook Seite der Grünen wird z.B. regelmäßig für die Legalisierung von Cannabis geworden (von Usern, die verärgert sind über die Grünen und anderen Politiker im Bundestag).
Aber das deutsche Recht ist beim Thema Internet ja sowieso merkwürdig. Überall in Europa gibt es freies WLAN in den Großstädten, nur in Deutschland nicht, weil sich dann die Stadt strafbar machen würde wenn jemand illegale Sachen aus dem Netz saugt.